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Jahresbeiträge nach Mitgliedschaft (gültig ab 01.01.2004) |
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Jahresbeitrag |
1. |
Einzelmitglied * |
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110,- € |
2. |
Ehepartner eines Mitgliedes * |
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85,- € |
3. |
Schüler, Studenten, Azubi, Grundwehr- und Zivildienstleistende * |
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60,- € |
4. |
Jugendliche von 16 bis 17 Jahre * |
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50,- € |
5. |
Jugendliche von 13 bis 15 Jahre * |
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35,- € |
6. |
Jugendliche bis 12 Jahre * |
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15,- € |
7. |
Passive Mitglieder (gleiche Rechte wie Gastspieler bis zum Umfang 10 Spielstd/Jahr) |
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25,- € |
8. |
Sondermitgliedschaft für Mannschaftspieler ** |
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50,- € |
*) Hinweis: Sind die Eltern Mitglied im Club und sind mehr als zwei Kinder unter 18 Jahre ebenfalls Mitglied, so sind das dritte Kind und die weiteren Kinder unter 18 Jahre dieser Familie beitragsfrei.
Ableistung von Arbeitsstunden Jedes aktive Mitglied (nach 1. / 2. / 3. / 4.), welches vor dem 01.01. des aktuellen Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist zur Ableistung von 5 Arbeitsstunden je Kalenderjahr verpflichtet. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Ende des Kalenderjahres mit je 10,- € /h in Rechnung gestellt. Es ist erforderlich die Arbeiten zuvor mit dem Vorstand abzustimmen.
**) Hinweis: Gem. Satzung §7 Besondere Mitgliedschaften Abs. 1d und Abs. 5 gilt folgende Regelung: Eine Sondermitgliedschaft für Mannschaftsspieler nach 8. gibt es nur für Mitglieder, die in einer Mannschaft des TC-Bodnegg e.V. gemeldet sind und Mitglied in einem anderen Tennisverein sind. Wird das Mitglied nach 8. nicht mehr in einer Mannschaft des TC-Bodnegg e.V. gemeldet, endet die Mitgliedschaft automatisch. Die Mitglieder nach 8. haben bis zum 31. Juli des Beitragsjahres die gleiche Spielberechtigung wie aktive Mitglieder des TC-Bodnegg e.V. Ab dem 1. August des Beitragsjahres gilt die Spielberechtigung wie für Gastspieler. Die Mitglieder nach 8. sind mit 2,5h pro Jahr Arbeitsstundenpflichtig. Die Mitglieder nach 8. haben gem. Satzung §5 Rechte der Mitglieder Abs. (3) kein Stimmrecht.